Was bedeutet sexualisierte Belästigung und Gewalt?

„Sexualisierte Belästigung und Gewalt“ liegt immer dann vor, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher oder auch ein Kind einen anderen Menschen dazu benutzt, die eigenen Bedürfnisse mittels sexualisierter Belästigung oder Gewalt auszuleben. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Täter und Täterinnen nutzen die eigene Machtposition und die Abhängigkeit der Betroffenen, ignorieren deren Grenzen und sind den Betroffenen meist bekannt. Sie sehen ihr Gegenüber nur als Objekt. Ihr Vorgehen ist in der Regel lange geplant und vorbereitet und somit eine bewusste Tat. Es ist keinesfalls ein „Ausrutscher“ oder ein „Versehen“. Zudem handelt es sich selten um ein einmaliges Vorgehen, sondern fast immer um eine Wiederholungstat.
Die Täter und Täterinnen agieren durch gezielte Ansprachen entweder mit Drohungen oder mit Versprechungen und Belohnungen. In der Regel kennen sie die Wünsche, Vorlieben oder Probleme ihres Gegenübers und nehmen diese gezielt für ihre Vorhaben auf.
Im Strafrecht wird sexualisierte Gewalt weitestgehend unter den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ – erfasst (StGB, §§174 – 184g).

Sexualisierte Gewalt im sportlichen Kontext

Die Formen sexualisierter Gewalt im Sport unterscheiden sich nicht grundlegend von denen in anderen Bereichen der Gesellschaft. Es gibt allerdings Faktoren, die sexualisierte Gewalt im Sport begünstigen, das heißt potenziellen Täterinnen oder Tätern Möglichkeiten der Annäherung und des „Austestens“ eröffnen:
  • Körperzentrierte sportliche Aktivitäten
  • Notwendigkeit von Körperkontakten
  • Spezifische Sportkleidung
  • Die „Umziehsituationen“
  • Rahmenbedingungen, z.B. Fahrten zu Wettkämpfen und Freizeiten mit Übernachtungen, abgeschirmte Situationen, Einzelbesprechungen, Einzeltraining
  • Rituale wie Umarmung z.B. bei Siegerehrungen
  • Enge Bindung der Kinder und Jugendlichen an Trainerinnen und Trainer
Die Täterinnen und Täter gehen dabei oft nach derselben Strategie vor. Sie überschreiten die Grenzen des Gegenübers in kleinen Schritten und beobachten seine Reaktionen. Mit jedem Schritt schätzen sie ab, ob sie „weitergehen“ können. Spezifische Erscheinungsbilder sexualisierter Gewalt im Sport sind zum Beispiel:
  • Übergriffe bei der Hilfestellung
  • Ausnutzung der engen Beziehung zwischen Sporttreibenden und Trainerin oder Trainer
  • Grenzverletzungen im Rahmen von Wettkampffahrten und Ferienfreizeiten, insbesondere mit Übernachtungen
  • Übergriffe exhibitionistischer Art in der „Umziehsituation“ oder beim gemeinsamen Duschen

Sexualisierte Gewalt kann im Sport stattfinden

  • Zwischen Betreuern und Betreuerinnen
  • Zwischen Betreuerinnen oder Betreuern und Kindern oder Jugendlichen
  • Zwischen Funktionsträgerinnen und –trägern sowie Sportlerinnen und Sportlern
  • Zwischen Angestellten von Sportstätten und Kindern und Jugendlichen
  • Zwischen Kindern und Jugendlichen
  • Zwischen Kindern, Jugendlichen und Fremden
  • Im privaten Umfeld
Wo liegen die Grenzen?
Wo aber endet freundschaftlich spielerischer Spaß und wo beginnt in Übergriff? Wann und wo ist das Einschreiten notwendig? Viele Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und –leiter sind unsicher und fragen sich: „Darf ich Kinder und Jugendliche zum Beispiel bei den Hilfestellungen noch anfassen oder im Bedarfsfall trösten?“ Die Antwort darauf ist eindeutig: Natürlich dürfen und sollen Sie dies weiterhin tun. Denn Hilfen im Training sind unabdingbar und Kinder und Jugendliche brauchen einen zugewandten und wertschätzenden Umgang.
Die Einhaltung ihrer persönlichen Grenzen muss dabei jedoch immer oberste Priorität haben. Es geht darum, im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sensibler zu werden, ihre Eigenheiten aufmerksam wahrzunehmen und ihre Bedürfnisse und Wünsche ernst zu nehmen und zu respektieren.

Quelle: „Schweigen schützt die Falschen!“ Handlungsleitfaden für Vereine, Landessportbund NRW
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